Als Indikationen für die Teilnahme am Herzsport gelten:
- chronische Herzkrankheiten
- coronare Herzerkrankung
- Herzinsuffizienz (NYHA I und II)
- Kardiomyopathien
- Z. n. kardiovaskulären Interventionen/Operationen

Für die Verordnung von Herzsport in einer Herzgruppe ist ein ärztlicher Untersuchungsbefund mit Ergometer Belastung nötig. Dazu wird vom Arzt das Rehasport Formular „Muster 56“ ausgefüllt, und zwar speziell für die Teilnahme am Rehabilitationssport. Als verordnungsrelevante Diagnosen gilt die Angabe der strukturierten ICD-10-GM-Kodes. Der elektronisch hinterlegte ICD-10-Klartext kann direkt übernommen werden.

Bei der Erstverordnung beträgt der Leistungsumfang 90 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 24 Monaten. Bei Folgeverordnungen beträgt der Leistungsumfang 45 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 12 Monaten in Anspruch genommen werden können. Folgeverordnungen sind möglich bei maximaler Belastungsgrenze < 1,4 Watt/kg Körpergewicht (Nachweise nicht älter als sechs Monate) als Folge einer Herzkrankheit oder aufgrund von kardialen Ischämiekriterien. Bei anderen Indikationen erfolgt die Prüfung durch die Krankenkasse im Einzelfall.
Dieser Antrag wird anschließend der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Bei einigen Krankenkasse wird bei der Antragsstellung die Rehamaßnahme bereits automatisch erteilt.
